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Armin Brauns Architektenrecht

Armin Brauns

Rechtsanwalt für Baurecht

  • 1976-1982 Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Teilnahme an Seminaren Kommunalrecht bei Prof. Dr. F.-L. Knemeyer
  • 1982 1. Juristische Staatsprüfung Würzburg
  • Referendariat bei Amts- und Landgericht sowie Staatsanwaltschaft Ansbach
  • Referendariat bei der Stadt Rothenburg ob der Tauber und der Regierung von Mittelfranken
  • Referendariat beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags Bonn
  • 1985 2. Juristische Staatsprüfung München
  • 1985 Gründung der eigenen Anwaltskanzlei in Schrozberg Lkr. Schwäbisch Hall
  • 1992 Referatsleiter beim Sächsischen Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und anwaltlicher Berater des Landesamtes bis 2004
  • 2011 Umzug der Kanzlei nach Dießen am Ammersee

RECHTSANWALTSKANZLEI

ARMIN BRAUNS

Die Kanzlei wurde von mir im Jahr 1985 gegründet.

Ich vertrete Sie als Anwalt in den Bereichen:

  • Privates Baurecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Architektenrecht

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Armin Brauns Architektenrecht

Armin Brauns

Rechtsanwalt für Baurecht

  • 1976-1982 Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Teilnahme an Seminaren Kommunalrecht bei Prof. Dr. F.-L. Knemeyer
  • 1982 1. Juristische Staatsprüfung Würzburg
  • Referendariat bei Amts- und Landgericht sowie Staatsanwaltschaft Ansbach
  • Referendariat bei der Stadt Rothenburg ob der Tauber und der Regierung von Mittelfranken
  • Referendariat beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags Bonn
  • 1985 2. Juristische Staatsprüfung München
  • 1985 Gründung der eigenen Anwaltskanzlei in Schrozberg Lkr. Schwäbisch Hall
  • 1992 Referatsleiter beim Sächsischen Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und anwaltlicher Berater des Landesamtes bis 2004
  • 2011 Umzug der Kanzlei nach Dießen am Ammersee

RECHTSANWALTSKANZLEI

ARMIN BRAUNS

Die Kanzlei wurde von mir im Jahr 1985 gegründet.

Ich vertrete Sie als Anwalt in den Bereichen:

  • Privates Baurecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Architektenrecht

DIE AKTUELLE FRAGESTELLUNG:

Was tun bei gestiegenen Materialpreisen?


Aufgrund der Entwicklung in den Jahren 2021/2022 und 2023 und gestiegene Inflationsrate sind die Preise für Baustoffe wie Holz, Beton, Dämmmaterial, Eisen und Stahl sowie Kupfer massiv gestiegen. Durch globale Veränderungen kommt es zu Lieferengpässen und Lieferverzögerungen. Bauvorhaben sowie andere Investitionen geraten zunehmend ins Wanken.

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, diese Situation zu meistern?

Unternehmerin/Unternehmer:

Kann ich beim Kunden Nachforderungen geltend machen? Bin ich an das Angebot oder gar den Festpreis gebunden? Kann ich mich aus dem Vertrag lösen, wenn ich „draufzahlen“ müsste? Wie gestalte ich künftige Verträge, um „auf Nummer sicher zu gehen“?

Bauherrin/Bauherr:

Muss ich Nachforderungen des beauftragten Unternehmens akzeptieren? Muss ich eine Kündigung des Auftrags durch das Unternehmen hinnehmen? Welche Rechte habe ich bei Lieferverzögerungen? Kann ich auf der Durchführung des Auftrags zu den vereinbarten Konditionen bestehen? Steht die Finanzierung auf der Kippe oder scheitert sie gar? Wie gestalte ich den Neuabschluss eines Vertrages – auf was ist zu achten? Diese und weitere Fragen zu diesem aktuellen Themenbereich werden von mir beantwortet.

Privates Baurecht

Sie …
… suchen einen Anwalt für Baurecht?
… benötigen Hilfe als Bauherr, Handwerksbetrieb oder Bauunternehmer?
… brauchen Unterstützung in außergerichtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzung?

Bauherren sehen sich im Verlauf eines Bauvorhabens mit verschiedenen Problemen konfrontiert. Probleme bereiten Bauabwicklung, Mehrkosten, Mängel und Bauzeitenüberschreitung, Abnahme und Mängelhaftung, Probleme mit Abrechnungen.

Bauunternehmer haben Probleme mit Erlangung ihres Werklohns, der Abnahme und Mängelhaftung, Geltendmachung von Nachträgen, Abwehr unberechtigter Abzüge seitens der Bauherren bis hin zu unberechtigten Schadenersatzansprüchen oder Gewährleistungsansprüchen

Ich berate und vertrete Sie als Bauherr, Handwerksbetrieb oder Bauunternehmer/Nachunternehmer in den Rechtsfragen des privaten Baurechts.

Öffentliches Baurecht

Unter den Begriff öffentliches Baurecht fallen zunächst sämtliche Fragen der bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben.

Hier kommt es oft zu Streitigkeiten zwischen Bauherrn und Genehmigungsbehörde. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich insbesondere nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Unterschieden wird hier zwischen Bauvorhaben im Bereich eines Bauleitplans (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan), den innerörtlichen Bereich ohne dass ein Bauleitplan vorhanden ist und den so genannten Außenbereich. Es existieren teilweise rechtlich schwierige Vorgaben, die es auszulegen und unter den vorliegenden Sachverhalt zu subsumieren gilt.

Gleiches gilt für den Bereich des Bauordnungsrechts (Vorgaben der Landesbauordnungen der einzelnen Länder). Diese länderspezifischen Regelungen befassen sich mit den baulichen-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regeln in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Ferner enthalten die Länderbauordnungen Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauaufsicht sowie bauliche Gestaltungsbestimmungen.

Bauherren finden sich oft im Konfliktfeld zwischen eigenen Vorstellungen des Bauvorhabens und der möglichen rechtlichen Umsetzung wieder.
Eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben müssen erfüllt werden, um eine Baugenehmigung oder eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu erhalten.

Hier berate und vertrete ich Bauherren auf dem Weg des Genehmigungsverfahrens.


Gleiches gilt, wenn die Zulassungsbehörde eine Genehmigung versagt und diese gerichtlich erstritten werden muss.

Architektenrecht

Ich berate und vertrete sowohl Architekten als auch Bauherren hinsichtlich sämtlicher Leistungen von Architekten, Ingenieuren, Generalplanern, Fachplanern.

Weiter unterstütze und vertrete ich bei

  • der Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen zwischen Bauherren und Architekten bzw. Ingenieuren
  • der Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche und bei der Abwehr von Forderungen
  • bei der Durchsetzung oder Abwehr von Architekten- oder Ingenieurhonorarforderungen
  • der Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen